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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Kontrakte zwischen dem Auftraggeber (=Abfallbesitzer) und der Ambach Entsorgung GmbH (im folgenden kurz Ambach GmbH) Von den AGB abweichende Vereinbarungen sowie Geschäftsbedingungen von Auftraggebern gelten nur nach vorheriger schriftlicher Anerkennung durch Ambach GmbH Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB haben auf die Gültigkeit der übrigen Punkte keine Auswirkung Angebote gelten grundsätzlich hinsichtlich aller offerierten Leistungen als freibleibend. Weicht die aus dem Angebot resultierende Auftragsbestätigung von den dort angeführten Leistungen ab, so gelten diese als durch den Auftraggeber genehmigt, soferne dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht In Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht verzeichnete Leistungen, die zusätzlich beauftragt werden oder aufgrund von Fehldeklarationen des Abfallbesitzers erforderlich werden, sind grundsätzlich mit den aktuell gültigen Listenpreisen zu verrechnen. Sollten sich diese ab der erstmaligen Bekanntgabe ändern, so ist grundsätzlich die am Übernahmetag gültige Preisliste anzuwenden In Angeboten, Auftragsbestätigungen und Fakturen angeführte Preise sind, falls nicht anders ausgewiesen, grundsätzlich in EURO excl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie aller sonstigen öffentlichen Abgaben. Für die richtige Deklaration der Abfälle haftet ausschließlich der Auftraggeber als Abfallbesitzer ebenso wie für Schäden und Folgen aufgrund einer unrichtigen Deklaration Mit Übernahme der Abfälle gehen diese in den Besitz der Ambach GmbH über, wobei sich die Ambach GmbH eine Abweisung der Übernahme aufgrund einer falschen Deklaration des Abfallbesitzers vorbehält Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach der Übernahme. Zusatzkosten aufgrund von Fehldeklarationen gelangen zur Nachverrechnung. Der Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung abzugfrei fällig und in EURO zu leisten Im Falle eines, auch unverschuldeten, Zahlungsverzuges ist die Ambach GmbH berechtigt, die Erfüllung des Auftrages bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 10 Tagen vom Auftrag zurückzutreten. Dies gilt auch für andere noch nicht zur Gänze erfüllten Verträge. Weiters ist die Ambach GmbH berechtigt, ab dem Datum der Fälligkeit monatliche Verzugszinsen in Höhe von 1,5% zu verrechnen Alle Beschädigungen an den von Ambach GmbH oder deren beauftragten Unternehmen leihweise zur Verfügung gestellten Abfallbehälter während der Steh- und Beladezeit gehen verschuldensunabhängig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers Dies gilt auch hinsichtlich Schadenersatzforderungen aufgrund nicht ordnungsgemäßer Absicherung oder Verletzung von Grundeigentümerrechten an dem vom Auftraggeber benannten Aufstellort. Der vom Auftraggeber benannte Aufstellort muss eine geeignete und befestigte LKW-zufahrt aufweisen sowie von den räumlichen Voraussetzungen so beschaffen sein, dass eine ordnungsgemäße Abholung der Behälter gewährleistet ist. Mehrkosten die sich aus der Nichteinhaltung dieses Punktes ableiten, insbesondere Leerfahrten und Stehzeiten, gehen zu Lasten des Auftraggebers Leerfahrten, Stehzeiten, Beladung der Behälter sowie das Reinigen von Standplätzen und Behälter sind grundsätzlich nicht Auftragsgegenstand und werden nur bei ausdrücklicher Beauftragung gegen Erstattung der in den Preislisten festgelegten oder gesondert vereinbarten Aufwandersätze durchgeführt Diese AGB gelten an allen von Ambach GmbH bekanntgegebenen Entladestellen Betriebsnotwendige Wartezeiten bei Verwiegung und Entladung bei den jeweils avisierten Entladestellen gehen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers Schadenersatzansprüche werden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ambach GmbH wirksam, wobei deren Höhe mit dem Wert der betroffenen Lieferung begrenzt ist. Ein allenfalls entstandener Gewinnentgang wird nicht ersetzt. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht Ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz

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